IHK-Seminarreihe zu persönlichen Haftungsrisiken und Organisationspflichten im Außenhandel
HTCC startet mit mehreren IHK’s eine Seminarreihe zu den persönlichen Haftungsrisiken und Organisationspflichten im Außenhandel für Geschäftsführer, Vorstände und Trade Compliance Führungskräfte.
Termine:
IHK Kassel am 14.12.2017 (exklusiv für den Außenwirtschaftsausschuss)
IHK Würzburg am 01.03.2018 (exklusiv für den Außenwirtschaftsausschuss)
IHK Karlsruhe am 08.03.2018 (offenes Seminar)
IHK Hannover am 13.03.2018 (exklusiv für den Außenwirtschaftsausschuss)
IHK Rhein-Neckar in Mannheim am 15.03.2018 (offenes Seminar)
IHK Darmstadt am 11.04.2018 (offenes Seminar)
IHK Frankfurt am Main am 17.04.2018 (offenes Seminar)
IHK Heilbronn am 26.07.2018 (offenes Seminar)
IHK Wiesbaden am 08.11.2018 (offenes Seminar)
Einleitung:
Bei einem Verstoß gegen Außenhandelsvorschriften stehen häufig die Geschäftsführung und die verantwortlichen Trade Compliance Führungskräfte im Fokus der Ermittlungsbehörden. Vorschriften im Außenhandel ergeben sich aus: Außenwirtschaftsrecht, Zollrecht, Exportkontrolle, Embargos, Finanzsanktionen und aus dem Meldewesen.
Der Vorwurf gegen die Geschäftsführung und die Führungskräfte ist dann häufig eine unterlassene Organisation und Aufsicht der Import und Export Arbeitsabläufe, wodurch der Verstoß – aus Sicht der Ermittlungsbehörden – erst ermöglicht wurde. Somit droht der Geschäftsführung und den Führungskräften auch dann eine persönliche Strafe, wenn sie an dem Verstoß nicht unmittelbar beteiligt waren. Beispielsweise, weil der Verstoß ein Arbeitsfehler der Linienmitarbeiter bzw. Sachbearbeiter war.
Der beste Schutz für die Geschäftsführung und die Trade Compliance Führungskräfte gegen diese persönlichen Haftungsrisiken ist der Nachweis einer ausreichenden, angemessenen und effizienten Organisation und Aufsicht der Import und Export Abläufe. Es geht somit um den Aufbau und die ständige Verbesserung eines „prüferfesten“ Trade Compliance Management Systems.
Das Seminar beschreibt die gesetzlichen und behördlichen Anforderungen an ein Trade Compliance Management System und wie diese Anforderungen von der Geschäftsführung und den Trade Compliance Führungskräften maßgeschneidert in ihrem Unternehmen umgesetzt werden können.
Inhalt:
A) Persönliche Haftungsrisiken
- Geschäftsführung und Trade Compliance Führungskräfte im Fokus der Ermittlungsbehörden bei Verstößen gegen Außenwirtschaftsrecht, Exportkontrolle, Handelsembargos, Finanzsanktionen, Zollrecht und Meldewesen im internationalen Kapital- und Zahlungsverkehr
- Typischer Gang einer Ermittlung durch Hauptzollamt, Zollfahndung und Staatsanwaltschaft
- Worst-Case Vorwurf gegen Geschäftsführung und Trade Compliance Führungskräfte: Vorsätzliche Beteiligung an dem Verstoß durch mangelhafte bzw. unterlassene Organisation und Kontrolle
- Worst-Case Szenarien für Geschäftsführung und Trade Compliance Führungskräfte: Freiheits- oder Geldstrafe, hohe Geldbuße, Entfernung aus der Geschäftsführung oder Führungsposition auf behördlichen Druck (Stichwort: Mangelnde Zuverlässigkeit)
B) Strategie gegen diese persönlichen Haftungsrisiken: Erfüllung der Trade Compliance Organisations- und Aufsichtspflichten
- Aufbau, ständige Verbesserung und Überwachung einer effizienten und wirksamen Trade Compliance Organisation
- Geschäftsführung und Trade Compliance Führungskräfte: Pflicht und Recht zur Organisation, Delegation, Anweisung und Kontrolle
- Typische Inhalte einer Trade Compliance Organisation (nicht abschließend): Rollen, Verantwortlichkeiten, Kompetenzen, Prozesse, Komitees, Handbücher, Arbeitsanweisungen, Schulungen, Kontrollen, Reporting, IT-Systeme
- Trade Compliance Mitarbeiter als Berater des Unternehmens, nicht als „Umsatz-Verhinderer“. Schlankes, flankierendes Begleiten der unternehmensinternen Wertschöpfung von Einkauf über F+E, Produktion bis zum Vertrieb. Gemeinsames Ziel: Legale Umsätze und integre Geschäfte.
C) Im Falle eines Verstoßes: Wirksame Trade Compliance Organisation als „Haftpflichtversicherung“ für Geschäftsführung und Trade Compliance Führungskräfte
- Erfüllung der Trade Compliance Organisations- und Aufsichtspflichten befreit Geschäftsführung und Trade Compliance Führungskräfte von den persönlichen Haftungs- und Reputationsrisiken
- Ziel bei einem Verstoß: Geldbuße nur gegen das Unternehmen, nicht auch gegen Geschäftsführung oder Trade Compliance Führungskräfte
- Best-Case: Völlige Straffreiheit durch gesetzliche geregelte freiwillige Selbstanzeige und Nachweis einer effizienten Trade Compliance Organisation
Adressaten:
Das Seminar richtet sich ausschließlich an Geschäftsführer, Vorstände, Ausfuhrverantwortliche und Trade Compliance Führungskräfte. Als Trade Compliance Führungskräfte sind vor allem angesprochen: Exportkontrollbeauftragte, Zollbeauftragte, Heads of Trade Compliance, Heads of Customs, Heads of Export Control und Chief Compliance Officers.