Steuer-ID bei Bewilligungen: EuGH entscheidet
Das Thema „Abfrage der Steuer-ID“ von Mitgliedern der Geschäftsführung und Führungskräften im Rahmen der Neubewertung von zollrechtlichen Bewilligungen durch die Hauptzollämter (HZA) ist seit Monaten ein heiß diskutiertes Thema bei deutschen Unternehmen.
Das Finanzgericht Düsseldorf hat die Frage jetzt dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) vorgelegt.
Der EuGH soll entscheiden, ob es zulässig ist, dass die HZA die Steuer-ID im Rahmen der Neubewertung von Bewilligungen abfragen dürfen.
Jetzt kann es noch viele Monate dauern, bis bei der Steuer-ID rechtliche Klarheit besteht.
Sofern Personen aktuell ihre Steuer-ID nicht herausgeben möchten, können sie das wohl unter Verweis auf das anhängige Verfahren beim EuGH verweigern, ohne dass hieraus ein Nachteil bei der Neubewertung entstehen darf.
Hier der Link zu der Vorlage des FG Düsseldorf: