Technische Exportkontrollberatung
Exportkontrolle und Zollrecht haben viel mit technischem Sachverstand zu tun. Für die exportrechtliche Güterklassifizierung und die zollrechtliche Gütertarifierung bedarf es mehr als Gesetzeskenntnis. Sie müssen Ihre Güter häufig technologisch - und zum Teil auch naturwissenschaftlich - bis ins kleinste Details verstehen, um sie richtig einzureihen.
Verstehen Sie zum Beispiel, weshalb bei der Dual-Use Listenposition 3A001.b.10 ein ursprünglich fehlendes - aber mittlerweile vom Gesetzgeber hinzugefügtes - Minuszeichen vor der Formel zu einem Fehler bei der Prüfung von Oszillatoren oder Oszillator-Baugruppen, spezifiziert für den Betrieb mit einem Phasenrauschen im Einseitenband (SSB) in dBc/Hz kleiner (besser) als – (126 + 20log10F – 20log10f) im Bereich 10 Hz ≤ F ≤ 10 kHz führte?
Bei Fragen zur technologischen oder naturwissenschaftlichen Klassifizierung oder Einreihung von Gütern arbeitet Hagemann Trade Compliance Consulting mit einem auf Technische Exportkontrolle spezialisierten Physiker zusammen.