Trade Compliance Consulting zum U.S. Exportkontrollrecht

Güter-, länder-, personen-, organisations- und transaktionsbezogene Beratung bei Ihnen vor Ort zu

  • U.S. Exportkontrolle, U.S. Handelsembargos und U.S. Finanzsanktionen

Dazu gehört:

  • Entwicklung und Etablierung sicherer Prozesse und Organisationsanweisungen, um Verstöße gegen das U.S. Exportkontrollrecht zu vermeiden.
  • Entwicklung einer speziellen, schriftlichen Verhaltensanweisung für Angestellte, die U.S. Staatsbürger oder Greencard-Inhaber sind und somit jederzeit (weltweit) das U.S. Exportkontrollrecht beachten müssen.
  • Sofern U.S. Staatsbürger oder Greencard-Inhaber im Unternehmen vorhanden sind: Spezielle Schulung für diese Personen bzgl. persönlicher Haftungsrisiken und „richtigem“ Verhalten bei Berührungspunkten zum U.S. Exportkontrollrecht.