Trade Compliance Consulting zum U.S. Exportkontrollrecht
Güter-, länder-, personen-, organisations- und transaktionsbezogene Beratung bei Ihnen vor Ort zu
- U.S. Exportkontrolle, U.S. Handelsembargos und U.S. Finanzsanktionen
Dazu gehört:
- Entwicklung und Etablierung sicherer Prozesse und Organisationsanweisungen, um Verstöße gegen das U.S. Exportkontrollrecht zu vermeiden.
- Entwicklung einer speziellen, schriftlichen Verhaltensanweisung für Angestellte, die U.S. Staatsbürger oder Greencard-Inhaber sind und somit jederzeit (weltweit) das U.S. Exportkontrollrecht beachten müssen.
- Sofern U.S. Staatsbürger oder Greencard-Inhaber im Unternehmen vorhanden sind: Spezielle Schulung für diese Personen bzgl. persönlicher Haftungsrisiken und „richtigem“ Verhalten bei Berührungspunkten zum U.S. Exportkontrollrecht.